Hilfe & Support
1.1. Die Sol y Luna Projects S.L. – im Folgenden „Sol y Luna“ genannt – vermittelt den teilnehmenden Personen die Teilnahme an Ausspielungen von staatlichen Lotteriegesellschaften. Die Spielteilnehmer können aufgrund dieser Vermittlung von Sol y Luna an Ausspielungen von staatlichen Lotteriegesellschaften teilnehmen. Hierbei handelt Sol y Luna gegenüber den staatlichen Lotteriegesellschaften immer auf Namen und Rechnung bzw im Auftrag des Spielteilnehmers.
1.2. Zwischen dem Spielteilnehmer und Sol y Luna kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Zwischen dem Spielteilnehmer und der jeweiligen staatlichen Lotteriegesellschaft kommt ein Spielvertrag zustande.
1.3. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Spielteilnehmer und Sol y Luna sind ausschließlich die gegenständlichen Allgemeinen Bedingungen für die Vermittlung der Teilnahme an Ausspielungen von staatlichen Lotterien („AGB“) anwendbar; für die über Vermittlung von Sol y Luna zwischen dem Spielteilnehmer und der jeweiligen staatlichen Lotteriegesellschaft abgeschlossenen Spielverträge sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen staatlichen Lotteriegesellschaft anwendbar.
2.1.Der Spielteilnehmer beauftragt Sol y Luna, die von ihm über das Internet an Sol y Luna übermittelten Spielscheine bei der jeweiligen staatlichen Lotteriegesellschaft zu platzieren. Weiters beauftragt der Spielteilnehmer Sol y Luna ausdrücklich, allenfalls auf diese Spielscheine sich beziehende Gewinne bei der jeweiligen staatlichen Lotterie einzuziehen. Hierbei ist Sol y Luna berechtigt, sich eines Treuhänders zu bedienen.
2.2. Die gegenständlichen AGB werden in der jeweils zum Zeitpunkt der Tippabgabe des Spielteilnehmers auf der Webseite gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Der Spielteilnehmer erkennt sie erstmalig mit seiner Registrierung und danach für jede Tippabgabe spätestens mit Abgabe seines Spielscheines als verbindlich an. Die AGB sind auf den Webseiten von Sol y Luna abrufbar. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie für Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen.
2.3. Personen unter 18 Jahren sind von der Vermittlung der Teilnahme an Ausspielungen von staatlichen Lotterien ausgeschlossen, es sei denn, dass im Heimatstaat dieser Spielteilnehmer diesbezüglich andere gesetzliche Regelungen bestehen. Sollte nach einer nationalen Regelung die Teilnahme an Ausspielungen von staatlichen Lotterien bereits unter 18 Jahren erlaubt sein, so gelangt diese Regelung zur Anwendung.
2.4. Für den Inhalt des mit der jeweiligen staatlichen Lotteriegesellschaft abzuschließenden Spielvertrages gelten auch hinsichtlich des notwendigen (Mindest-)Alters des Spielteilnehmers die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen staatlichen Lotteriegesellschaft.
2.5.Jeder Spielteilnehmer kann durch Sol y Luna von der Vermittlung der Teilnahme an Veranstaltungen von staatlichen Lotterien ohne Nennung von Gründen ausgeschlossen werden. Sol y Luna wird einen solchen Ausschluss (Sperre) insbesondere dann verfügen, wenn das festgesetzte Limit des virtuellen Kundenkontos überschritten wird, wenn die Deckung des virtuellen Kundenkontos nicht gegeben ist, wenn eine durchgeführte Bonitätsprüfung negativ verlaufen ist oder wenn sich der Spieler mehrfach registriert hat.
2.6. Sol y Luna ist berechtigt, das Spieleinsatzlimit jederzeit zu ändern – dies auch für jeden Spielteilnehmer individuell.
2.7. Der Spielteilnehmer erklärt, dass seine Teilnahme nicht gegen die Gesetze seines Heimatstaates verstößt und er demnach zur Teilnahme berechtigt ist.
2.8. Sol y Luna ist berechtigt, nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab der jeweiligen Ziehung die Original-Spielquittungen zu vernichten.
3.1. Der Spielteilnehmer hat sich vor der erstmaligen Spielteilnahme entsprechend dem festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten, auf elektronischem Wege zu registrieren. Hierbei erhält er seine persönliche Kundennummer („ID“). Im Rahmen der Registrierung wird für den Spielteilnehmer ein virtuelles Kundenkonto angelegt. Als Zugangsparameter für die Anmeldung, hat der Spielteilnehmer im Rahmen seiner Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse sowie ein frei wählbares Passwort anzugeben. Dieses Passwort kann später vom Spielteilnehmer nach Bedarf geän-dert werden. Eine Mehrfachregistrierung durch einen Spielteilnehmer ist unzulässig. Sol y Luna behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Nennung von Gründen zu verweigern.
3.2. Die Dauer der Spielteilnahme wird durch den Spielteilnehmer im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Spiels festgelegt.
3.3. Einsätze und Gebühren werden zu Beginn der entsprechenden Laufzeit für sämtliche ausgewählte Ausspielungen im Voraus eingezogen. Sollte das Spielkonto über keine ausreichende Deckung verfügen – insbesondere bei einer Dauerscheinverlängerung – so wird Sol y Luna beauftragt, das zuletzt verwendete Zahlungsmittel zu belasten.
3.4. Im Auftragsfall übermittelt Sol y Luna den Spielschein an die jeweilige staatliche Lotteriegesellschaft. Voraussetzung hierfür ist, dass das virtuelle Kundenkonto – im Zeitpunkt der Übermittlung der Spielscheine an die staatliche Lotteriegesellschaft – den Spieleinsatz samt Gebühren deckt. Weist das virtuelle Kundenkonto nicht die erforderliche Deckung auf, werden die Spielscheine nicht übermittelt und nehmen nicht an der Ziehung teil.
3.5 Sol y Luna bietet auf seiner Seite unter „Aktive Scheine“ eine bequeme Möglichkeit für den Kunden, einen Dauerschein jederzeit selbst bis 08.00 CET am jeweiligen Ausspielungstag (Dienstag und Freitag) abzubestellen. Sollte der Kunde jedoch diese Möglichkeit nicht nutzen und Sol y Luna per Email mit einer Abbestellung eines Dauerscheines beauftragen, dann gilt diese erst dann als ausgeführt, wenn der Kunde von Sol y Luna ein Bestätigungsmail erhält.
4.1. Nach Übermittlung des Spielscheins wird Sol y Luna den Spielschein auf Namen und Rechnung sowie im Auftrag des Spielteilnehmers an die entsprechende staatliche Lotteriegesellschaft weiterleiten. Nimmt die staatliche Lotteriegesellschaft den von Sol y Luna auf Namen und Rechnung sowie im Auftrag des Spielteilnehmers weitergeleiteten Spielschein und mithin das Angebot auf Abschluss des Spielvertrags an, erklärt sie dies gegenüber Sol y Luna, welche vom Spielteilnehmer zur Entgegennahme derartiger Erklärungen beauftragt ist.
4.2. Der Spielteilnehmer kann nach Abschluss des Spielvertrags seine Teilnahmebestätigung online einsehen und erhält eine Bestätigung per E-Mail. Dies setzt freilich voraus, dass das virtuelle Kundekonto die entsprechende Deckung aufweist (vgl Pkt 3.3) und die staatliche Lotteriegesellschaft – die Sol y Lu-na übermittelten – Spielscheine annimmt.; diesfalls ist der Spielteilnehmer gewinnberechtigt.
4.3. Sollte die staatliche Lotteriegesellschaft den von Sol y Luna auf Namen und Rechnung sowie im Auftrag des Spielteilnehmers weitergeleiteten Spielschein nicht annehmen, wird Sol y Luna den Spielteilnehmer hiervon informieren. In diesem Fall ist kein Spielvertrag zustande gekommen und der Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühren werden dem Spielteilnehmer zurückerstattet.
4.4. Für den Fall, dass der vom Spielteilnehmer übermittelte Spielschein aus einem Versehen von Sol y Luna nicht oder nicht richtig oder nicht vollständig an die staatliche Lotteriegesellschaft weitergeleitet wird, haftet Sol y Luna nur im Falle grober Fahrlässigkeit. In einem solchen Falle zahlt Sol y Luna den vom Spielteilnehmer geleisteten Einsatz zurück. Weiteres wird in einem solchen Fall, wenn sich herausstellt, dass bei korrekter Weiterleitung des Spielscheins des Spielteilnehmers an die staatliche Lotterie der Spielteilnehmer gewonnen hätte, der halbe entgangene Gewinn – maximal aber EUR 5.000,00 - an den Spielteilnehmer ausbezahlt.
4.5. Sol y Luna übernimmt keine wie immer geartete Haftung im Falle der Nichtannahme des Spielscheins des Spielteilnehmers durch die jeweilige staatliche Lotteriegesellschaft. Darüber hinaus übernimmt Sol y Luna keine wie immer geartete Haftung für Fehler im Bereich der jeweiligen staatlichen Lotteriegesellschaft. Schließlich übernimmt Sol y Luna keine Haftung für unverschuldete Fehlfunktionen technischer Einrichtungen (Computer).
4.6. Der Spielteilnehmer hat nach Abschluss eines Spielvertrages die Möglichkeit, über die Webseite von Sol y Luna den erteilten Auftrag sowie die für ihn gesetzten Zahlen einzusehen.
4.7. Alle angebotenen Produkte sind Spiele staatlicher Lotterien und werden jeweils an deren Lizenznehmer oder direkt an die staatlichen Lotterien weitergeleitet.
5.1. Sol y Luna legt unabhängig von den Annahmeschlusszeiten der staatlichen Lotterien für die jeweiligen Ausspielungen einen (eigenen) Annahmeschluss um 19:00 CET des jeweiligen Ausspielungstages für die Vermittlung der Teilnahme an Veranstaltungen von staatlichen Lotterien fest. Nach diesem Annahmeschluss einlangende Angebote der Spielteilnehmer gelten für die nächste Ziehung.
6.1. Es gelten ausschließlich die Preisangaben, die bei den Produktdetails zum Zeitpunkt der Tippabgabe gemacht wurden.
7.1. Sol y Luna errichtet für jeden Spielteilnehmer – nach Maßgabe des Pkt 3.1. – ein virtuelles Kundenkonto, welches vor der Weiterleitung des Spielscheines an die staatliche Lotteriegesellschaft entsprechend gedeckt sein muss. Für den Fall, dass das virtuelle Kundenkonto nur teilweise gedeckt ist, wird Sol y Luna die Spielscheine nach Maßgabe der vorhandenen Deckung in der zeitlichen Reihenfolge ihres Einlangens an die staatliche Lotteriegesellschaft übermitteln.
7.2. Zum Zeitpunkt der Tippabgabe durch den Spielteilnehmer nicht oder auch nur teilweise nicht gedeckte Spielscheine werden nicht übermittelt. Der diesbezügliche Auftrag des Spielteilnehmers wird nicht angenommen und ist hinfällig, selbst wenn das virtuelle Kundenkonto zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Deckung aufweist.
7.3. Einzahlungen auf das virtuelle Kundenkonto zur Abgabe von Spielscheinen können durch die auf der Webseite angebotenen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen.
8.1. Beträge, die vom Spielteilnehmer mittels Kreditkarte bezahlt werden, werden dem virtuellen Kundenkonto gutgeschrieben. Einmal getätigte Einzahlungen auf das virtuelle Kundenkonto, die per Kreditkarte erfolgen, müssen für den Spieleinsatz verwendet werden und dürfen nicht auf ein anderes Konto überwiesen oder anderweitig verwendet werden.
8.2. Bei Einzahlungen die unter der Mindestgrenze von EUR 10,00 liegen, werden für jede Transaktion EUR 0,35 verrechnet. Sollte ein Spielteilnehmer sohin weniger als EUR 10,00 einzahlen und nur einen Tipp auf einem Spielschein abgeben wollen, hat er die Tippkosten und die Transaktionskosten von EUR 0,35 zu bezahlen.
9.1. Banküberweisungen werden erst nach Eintreffen des Geldbetrages auf dem Sammelkonto von Sol y Luna verbucht und zur Spieleinsatzzahlung dem virtuellen Kundenkonto gutgeschrieben. Bei Banküberweisungen ist im Verwendungszweck ausschließlich die bei der Registrierung verwendete Emailadresse anzugeben.
9.2. Alle Einzahlungen und Auszahlungen sowie die Verrechnung der einzelnen Spielteilnahmen erfolgt über das virtuelle Kundenkonto des Spielteilnehmers.
9.3. Der Spielteilnehmer ist berechtigt, sich sein auf dem virtuellen Kundenkonto befindliches Guthaben, das aus allfälligen Gewinnen resultiert, jederzeit auszahlen zu lassen. Beträge unter EUR 25,00 werden jedoch wegen Unverhältnismäßigkeit der dabei anfallenden Kosten nicht ausbezahlt. Der Spielteilnehmer erhält den Auszahlungsbetrag per Banküberweisung auf ein von ihm angegebenes Euro-Bankkonto überwiesen. Das genannte Bankkonto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten.
9.4. Bei Abbuchungen vom virtuellen Kundenkonto durch Sol y Luna werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt in jeglicher Form getätigten Einzahlungen und erst dann die erzielten Gewinne herangezogen. Einzahlungen können nicht zurückverlangt werden, lediglich Gewinne kann sich der Spielteilnehmer auszahlen lassen.
9.5. Einzahlungen auf das virtuelle Kundenkonto werden nicht in Bargeld abgelöst. Wenn Einzahlungen wieder storniert werden sollen, dann wird der Betrag des belasteten Zahlungsmittel wieder gutgeschrieben. Die vom jeweiligen Zahlungsmittelanbieter verrechnete Manipulationsgebühren werden dem Spiel-teilnehmer weiterverrechnet und vom Gutschriftbetrag abgezogen.
9.6. Für alle Fälle des Punktes 9.5. gilt mangels anderer Vereinbarung, dass im Falle der Genehmigung der Rückzahlung pauschal 5 % Manipulationsgebühr in Rechnung gestellt werden und die Auszahlung nach 31 Tagen erfolgt. Weiters gilt es – unter Berücksichtigung der Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes – als vereinbart, dass der auszuzahlende Betrag EUR 25,00 übersteigen muss.
9.7. Beträge über EUR 1.000,00 werden aus Sicherheitsgründen nur nach Übersendung einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und schriftlicher Angabe einer Bankverbindung ausbezahlt. Personenname und das Geburtsdatum muss mit den registrierten Angaben übereinstimmen. Aufgrund dieses Mehraufwands bei der Gewinnauszahlung werden 2% Bearbeitungsgebühr verrechnet. Auszahlungen über EUR 1.000,00 können unter Umständen länger als 4 Wochen in Anspruch nehmen, was an der verzögerten Auszahlung der staatlichen Lotteriegesellschaft liegt.
´9.8. Die im Rahmen einer EU-Standardüberweisung (Zahlungen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 50.000,00) anfallenden Kosten übernimmt Sol y Luna.
9.9. Alle anderen anfallenden Bankspesen und allfällige zusätzlich vom Spielteilnehmer verursachte Sonderkosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.
9.10. Sol y Luna behält sich vor, die Validität der angegebenen Nutzer-Daten und die Bonität der Kunden überprüfen zu lassen.
9.11. Das virtuelle Kundenkonto wird gelöscht, wenn seit dem letzten Einloggen ein Zeitraum von einem Jahr verstrichen ist. Mindestens ein Monat bevor das virtuelle Kundekonto gelöscht wird, wird der Spielteilnehmer schriftlich – insgesamt dreimal – über diesen Vorgang informiert. Sollte das virtuelle Kunden-konto ein Guthaben aufweisen und Sol y Luna eine gültige Bankverbindung bekannt sein, wird das Gut-haben mit Schließung des virtuellen Kundenkontos auf das genannte Konto ausbezahlt. Ist Sol y Luna keine gültige Bankverbindung bekannt, wird ein etwaiges Guthaben eingezogen und auf einem Sammelkonto drei Jahre lang treuhänderisch verwahrt. Wird Sol y Luna während diesem Jahr keine Bankverbindung bekannt gegeben, verfällt das Guthaben zugunsten von Sol y Luna.
9.12. Alle Gewinne werden direkt dem virtuellen Kundenkonto des Spielteilnehmers gutgeschrieben.
9.13. Gewinne können erst nach Auszahlung seitens der jeweiligen staatlichen Lotteriegesellschaft an Sol y Luna an den Spielteilnehmer weitergeleitet werden.
10.1. Das Passwort für den zugangsgeschützten Bereich des Internetangebots von Sol y Luna ist vom Spielteilnehmer streng geheim zu halten und in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 4 Wochen) zu ändern. Verstößt der Spielteilnehmer gegen diese Sorgfaltspflichten und werden von einem unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis des Passwortes Verfügungen getroffen, gehen diese zu Lasten des Spielteilnehmers.
11.1. Sol y Luna haftet für seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2. Die Haftung ist auf unmittelbare Schäden begrenzt. Sol y Luna haftet nicht für aus dem schadenstiftenden Ereignis entstehende mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden.
12.1. Jeder Spielteilnehmer ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten einverstanden. Er kann diese jederzeit einsehen. Sol y Luna hält bezüglich der persönlichen Daten des Spielteilnehmers die datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Standards der Europäischen Union ein. Die Daten werden streng vertraulich behandelt. Es werden lediglich Daten, die dem Zweck des Zahlungsverkehrs dienen, an Bankinstitute weitergeleitet. Der Spielteilnehmer stimmt zu, dass seine persönlichen Daten konzernintern verwendet werden dürfen.
12.2. Sol y Luna trifft entsprechende technische Vorkehrungen, um im Rahmen der zumutbaren technischen Möglichkeiten Zugriffsmöglichkeiten unberechtigter Dritter auf die Daten des Spielteilnehmers zu verhindern. Insbesondere erfolgt die Kommunikation zwischen dem Spielteilnehmer und Sol y Luna für die Anmeldung sowie für den gesamten Datenaustausch bis zur Abmeldung verschlüsselt.
13.1. Auf diesen Vertrag und die daraus resultierenden Streitigkeiten findet das Recht jenes Staates Anwendung, in dem der Vermittler seinen Sitz hat. Zuständig ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermittlers.
14.1. Die gegenständlichen AGB sind im Original in spanischer Sprache abgefasst und in andere Sprachen übersetzt worden. Im Zweifelsfall gilt ausschließlich die spanische Version.
